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VLMÜ-Preistafel

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VLMÜ-Preistafel ab 01.01.2010 in EURO

 

Vorbemerkungen:
I. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für den VLMÜ-Linienverkehr, soweit die VLMÜ in den Linienbestimmungen (LiB) für eine VLMÜ-Linie nicht abweichende Preise festgesetzt hat.

II. Fahrpreise nach Haltestellen, die nicht in den LiB enthalten sind, werden bis zur nächstfolgenden Tarifhaltestelle, Fahrpreise von solchen Haltestellen von der zurückliegenden Tarifhaltestelle berechnet. Bei Fahrten zwischen den zu einer Tarifhaltestelle gehörenden Haltestellen wird für Regelfahrscheine der Mindestfahrpreis erhoben und für Zeitkarten als Mindestentfernung 1 Wabe zugrunde gelegt.

Wabenplan VL Mühldorf

Preisübersicht.

 

 

 

7. Die Gebühr für eine Fahrpreisbescheinigung beträgt 2,00 EUR.
8. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen werden 25,60 EUR erhoben.
9. Das Entgelt für die Beförderung eines Fahrrades beträgt 2,10 EUR.
10. Das Beförderungsentgelt für Bus-Kuriergut beträgt für jedes Stück 3,60 EUR.

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