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Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für den VGAÖ-Linienverkehr, soweit die VGAÖ in den Linienbestimmungen (LiB) für eine VGAÖ-Linie nicht abweichende Preise festgesetzt hat.
Fahrpreise nach Haltestellen, die nicht in den LiB enthalten sind, werden bis zur nächsten folgenden Tarifhaltestelle, Fahrpreise von solchen Haltestellen von der zurückliegenden Tarifhaltestelle berechnet. Bei Fahrten zwischen den zu einer Tarifhaltestelle gehörenden Haltestelle wird für Regelfahrscheine der Mindestfahrpreis erhoben und für Zeitkarten als Mindestentfernung 1 Wabe zugrunde gelegt.
Fahrpreise gültig ab 01.01.2009
9. Die Gebühr für eine Fahrpreisbescheinigung beträgt 3,00 €.
10. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen werden 40,00 € erhoben
11. Das Entgelt für die Beförderung eines Fahrrades beträgt 3,00 €.
12.Das Beförderungsentgelt für Bus-Kuriergut beträgt für jedes Stück 4,00 €.
Beispiele:(1) Fahrten außerhalb der Kernzone
1. Es werden 6 Zonen befahren
Einzelfahrpreis lt. Tarif beträgt derzeit € 3,50
2. Da nur eine Zone befahren wird, kommt der Mindestbetrag von € 1,00 zur Anwendung.
Es werden 7 Zonen befahren. Da in diesem Beispiel die Fahrtstrecke 2 mal eine Zone passiert, muß die Zone 2 mal berechnet werden.
Einzelfahrpreis lt. Tarif beträgt € 4,00
4. - e Es liegt der End- bzw. Anfangspunkt auf einer Zonengrenze.
Liegt dieser Punkt am Fahrtbeginn, so zählt er als in der nächsten Zonen gelegen.
Liegt dieser Punkt jedoch am Fahrtende, so gilt er als in der bereits befahrenen Zone gelegen.
2 Zonen Einzelfahrpreis lt. Tarif beträgt € 1,50
I. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für den VGAÖ-Linienverkehr, soweit die VG AÖ in den Linienbestimmungen (LiB) für eine VGAÖ-Linie abweichende Preise festgesetzt hat.
II. Fahrpreise nach Haltestellen, die nicht in den LiB enthalten sind, werden bis zur nächsten Tarifhaltestelle, Fahrpreise von solchen Haltestellen von der zurückliegenden Tarifhaltestelle berechnet. Bei Fahrten zwischen den zu einer Tarifhaltestelle gehörenden Haltestelle wird für Regelfahrschein der Mindestfahrpreis erhoben und für Zeitkarten als Mindestentfernung 1 Wabe zugrunde gelegt.




